Die Massnahme «Stärkung Tiergesundheit» besteht aus den zwei Teilmodulen «Massnahmen» und «Ergebnisse» und gehört zum Modul Tiergesundheit im Produktionssystem Nutztierhaltung der Agrarpolitik 2022+. Hier gehts zur Übersicht

Bessere Haltung, weniger Stress und Medikamente

Im Modul Tiergesundheit soll die Massnahme «Stärkung Tiergesundheit» als Anreizprogramm generell zu mehr Tierwohl führen. Wie der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ schreibt, soll das Anreizprogramm auf «das Tierverhalten, die Haltungsbedingungen, die Fütterung, die Vermeidung von Stresssituationen, die medizinisch messbare Gesundheit und einen angemessenen Einsatz von Tierarzneimitteln» einwirken.

Damit das gelingt, setzt der Bund auf ein zweistufiges Programm, das eine massnahmen- und eine ergebnisorientierte Komponente kennt.

Bund beteiligt sich an Tiergesundheitskosten

Die massnahmenorientierte Komponente ist für Landwirte gedacht, die Unterstützung bei der Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen wollen. Wie der Bund in der Botschaft zur AP 22+ schreibt, soll die Teilnahme von Betrieben «an umfassenden, teilweise bereits im Grundsatz existierenden, vorwiegend präventiv wirkenden Angeboten, welche betriebsindividuelle Massnahmen aufzeigen, mit Direktzahlungen gefördert werden.» Wer also als Landwirt eine Bestandesbetreuung oder Angebote wie den Schweine-, Rinder- oder Kälbergesundheitsdienst in Anspruch nimmt, kann mit einem Unkostenbeitrag des Bundes rechnen.

Beitrag wird gedeckelt, Wirkung ist nachzuweisen

Wie hoch dieser Beitrag ist, muss noch definiert werden. Fest steht, dass der Bund keine Vorschriften bezüglich der zu wählenden Massnahmen machen und dass der Beitrag pro Betrieb gedeckelt sein wird. Ausserdem ist schon jetzt klar, dass die Programme eine Reihe von Anforderungskriterien erfüllen müssen, damit sie vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannt werden. Ausserdem muss dieWirkung der Programme über einen alle vier Jahre zu erbringenden Wirkungsnachweis und jährliche Zwischenberichte sichergestellt werden.

Prävention soll attraktiver werden

Wie der Bund schreibt, habe dieses Modell den Vorteil, dass bewährte private Initiative fortgeführt werden «und die Attraktivität der Prävention durch die Kostenbeteiligung des Bundes gesteigert wird.» Davon profitieren nicht nur die Landwirte, sondern auch die Massnahmenprogramme, die durch den Zugang zu einem breiteren Kundenkreis mit einer grösseren Wirkung rechnen können.

Besonders gute Gesundheit wird belohnt

Die ergebnisorientierte Komponente der Massnahme «Stärkung Tiergesundheit» sieht vor, dass Betriebe Beiträge erhalten, die auf eigenen Wegen oder mit unterstützenden Massnahmen eine besonders gute Gesundheit ihrer Nutztiere erreichen. Besonders gut meint eine Gesundheit, die über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Auch hier setzt der Bund keine Massnahmen voraus. Er will laut Botschaft auch keine Handlungsanweisungen erteilen. Das Einzige, was vorgegeben wird, sind die Indikatoren, anhand derer der Tiergesundheitszustand gemessen werden soll. Ausserdem würde das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Zielwerte für die Indikatoren festlegen.

Indikatoren sind noch nicht definiert

Betriebe, die die Zielwerte erreichen, können dann Beiträge beantragen. Wie der Bund schreibt, würde diese Stufe Landwirte belohnen, die Leistungen zur Stärkung der Tiergesundheit erbringen. Mit den Beiträgen würden die dafür erbrachten Mehraufwände entschädigt. Einzige Knacknuss: Die Indikatoren sind noch nicht definiert. Das entsprechende Forschungsprojekt wurde erst 2019 gestartet und soll bis Ende 2021 abgeschlossen werden. Die Stufe Ergebnisse soll deshalb frühestens per 2024 eingeführt werden.

Die massnahmen- und die ergebnisorientierte Komponente sollen voneinander unabhängig eingeführt werden. Die daraus ausbezahlten Tiergesundheitsbeiträge würden bis zu einem definierten Höchstbetrag ausbezahlt.

Parlamentsdebatte ist noch offen

Die Massnahme «Stärkung Tiergesundheit» gehört zum Handlungsfeld 2, Tierwohl und -Gesundheit. Ob die neuen Beiträge wie geplant am 1. Januar 2022 bzw. frühestens 2024 eingeführt werden, ist noch von der Parlamentsdebatte zur AP 22+ abhängig. Diese wird entscheiden, ob die Massnahme eine Mehrheit finden wird. Hier gehts zu allen Massnahmen im ersten Handlungsfeld der Agrarpolitik 2022+