Die Massnahme «Verzicht auf Herbizide» ist im Modul Pflanzenschutz sowohl im Produktionssystem Ackerbau als auch im Produktionssystem Spezialkulturen der Agrarpolitik 2022+ enthalten. Hier gehts zur Übersicht

Bestimmte Kulturen betroffen

Die Massnahme zielt darauf ab, dass die Landwirte auf den Einsatz von Herbiziden vollständig oder teilweise verzichten. Weil gezielte Unkrautbekämpfungsmassnahmen zwischen und in den Reihen den Einsatz von Pflanzenschutzmittel erheblich reduzieren können, wird ein Anreiz für den teilweisen Verzicht bei bestimmten Kulturen im Acker-, Reb-, Obst- und Gemüsebau geschaffen.

Mindererträge werden vom Bund mitgetragen

Wie der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ schreibt, erfolgt die Anmeldung für die Beiträge pro Jahr und pro Kultur. Die «Beiträge werden flächenbezogen nach Risiko und Ausmass des möglichen Ertragsverlustes der Kultur ausgerichtet.» Der Bund ist demnach bereit, etwaige Mindererträge durch den reduzierten Herbizideinsatz mit Geld zu kompensieren.

Nicht mehr auf Ebene der Parzelle, sondern Kultur

Um das System zu vereinfachen, erfolgt die Beteiligung auf Ebene der Kultur anstatt auf Ebene der Parzelle. Der Bundesrat beabsichtigt damit eine Systemänderung: bisher wurden die Beiträge für den Herbizidverzicht als Teil der Ressourceneffizienzbeiträge im Obst- und Rebbau bzw. als Produktionssystembeiträge bei den offenen Ackerkulturen ausgeschüttet.

Ausnahmen für Spezialkulturen

Für Spezialkulturen gewährt der Bund gewisse Ausnahmen. So bleibt eine Beteiligung auf Ebene Parzelle möglich, wenn mehrjährige Kulturen (mindestens vier Jahre) und mindestens zehn Prozent der Flächen, die für die Massnahmen angemeldet werden. Ebenso sollen im Gemüsebau, wo Fruchtfolgen eng und von kurzfristigen Marktbewegungen abhängig sind, die Teilnahme nach Pflanzenfamilien ermöglicht werden.

 

Ausgang der Debatte ist offen

Ob die Massnahme «Verzicht auf Herbizide» die Parlamentsdebatte zur Agrarpolitik 2022+ überstehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. So hat der Schweizer Bauernverband in der Vernehmlassung zur Botschaft seine Kritik an den geplanten Umlagerungen geäussert. Unabhängig von der Parlamentsdebatte kann bereits heute der Herbizideinsatz in der Landwirtschaft reduziert werden.

 

Die Massnahme «Verzicht auf Herbizide» gehört zum Handlungsfeld 1 und soll den ökologischen Fussabdruck im Ackerbau reduzieren. Hier gehts zu allen Massnahmen im ersten Handlungsfeld der Agrarpolitik 2022+