Am Mittwochnachmittag hat der Bundesrat sein weiteres Vorgehen in Sachen Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) vorgestellt. Die Botschaft wird aber erst im Frühjahr 2020 folgen und damit um ein halbes Jahr später, als ursprünglich angekündigt.

Auf die Frage, ob dies mit der erst vor Wochenfrist erfolgten Wahl von Christian Hofer als neuer BLW-Direktor zusammenhängt erklärte Parmelin, es gebe keinerlei Zusammenhang, "und das sage ich Ihnen mit Blick in die Augen".

Ausbildungsanforderungen bleiben hoch

Einige Entscheide sind aufgrund des Studiums der über 400 Stellungnahmen in der Vernehmlassung (hier gehts zum Bericht über die Ergebnisse) aber bereits gefallen. Diese sind von Bundesrat Guy Parmelin und in einer Mitteilung des zuständigen Departements WBF präsentiert worden.

Im Grundsatz werde man eine Vorlage unterbreiten, die auf der Vernehmlassung beruht. An mehreren umstrittenen Vorhaben will der Bundesrat festhalten:

  • Die soziale Absicherung der Bäuerinnen soll mit einer AHV-Pflicht verbessert werden, wie Parmelin antönte, eine Lohnpflicht, wie ursprünglich angestrebt scheint aber vom Tisch.
  • Festgehalten wurde auch an einer verschärften Ausbildungsanforderung. Gefordert ist aber neu nicht mehr die Berufsprüfung, sondern der Lehrabschluss EFZ, ergänzt um drei Module im betriebswirtschaftlichen Bereich.
  • Bei der Revision des bäuerlichen Bodenrechts sollen ebenfalls ein paar Zähne gezogen werden. Festhalten will die Regierung am neuen Recht für Stiftungen, sich bis zu einem Drittel an Betrieben beteiligen zu können. Rausgenommen wurde allerdings die Reduktion der Fristen bei den Vorkaufsrechten für Verwandte des Betriebsinhabers.
  • Weiter Bestandteil von AP 22+ bleibt auch eine Direktzahlungsobergrenze. Ob sie wie ursprünglich geplant bei 250'000 Franken liegen wird, ist noch offen. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen will man aber bereits ab 150'000 Franken mit degressiven Abzügen beginnen.
  • Im Direktzahlungsbereich will man auch die Umlagerung von den Versorgungssicherheitsbeiträgen in die Produktionssystembeiträge (PSB) in die AP 22+ mitnehmen, wie Parmelin erklärte. Die PSB seien in der Vernehmlassung auf grosse Unterstützung gestossen.
  • Im ÖLN erfolgt wie angestrebt eine Kürzung der DGVE pro ha von 3 auf 2,5.
  • Bewährt hat sich in der Vernehmlassung des Bundes auch die mögliche Beteiligung des Bundes an Prämien von Wetterversicherungen, die etwa gegen Trockenheit absichern helfen.

Inlandleistung wird beibehalten

Einige Projekte hat der Bundesrat aber aufgrund des verschärften Wiederstands auch komplett fallengelassen:

  • So soll auf die vorgeschlagene Erhöhung der Siloverzichtszulage um 2 Rp. zulasten der Verkäsungszulage verzichtet werden.
  • Der geplante Betriebsbeitrag scheiterte an der Angst, dass man hier eine neue Direktzahlung einführt, für die man nichts unternehmen muss.
  • Die angestrebte Zweiteilung des Biodiversitätsfördersystems mit einem neuen betrieblichen Förderkonzept wurde fallengelassen, hier bleibt es bei einer Unterteilung nach QI und QII, wobei die Qualitätsanforderungen an QII erhöht werden sollen.
  • Keine Gnade erhielt auch die angestrebte Abschaffung der Inlandleistung als Kriterium für Zollkontingente.
  • Beibehalten will man auch die Marktentlastungsmassnahmen, so etwa Beiträge für inländische Eier oder die Einlagerung von Kalbfleisch.

Im Trinkwasserpaket, das der Bundesrat in die Vernehmlassung aufgenommen hat, um einen Gegenvorschlag zur Initiative zu verhindern, zeichnet sich derweil eine Verschärfung ab. Neu als verbindlich eingeführt wird der sogenannte Absenkpfad für Nitrat und Phosphor. Bis 2025 sollen die Überschüsse um 10 und bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden. 

 

Lob vom SBV, Kritik von Bio Suisse

  • Die Agrarallianz lobt die Pläne des Bundesrats in Sachen Pestizide und landwirtschaftlichen Nährstoffverlusten, sowie den Rechten von Bäuerinnen. Sie betont aber, die Herausforderungen beim Klima und den Umweltzielen erforderten mehr Engagement.
  • Bio Suisse schreibt, man habe in Anbetracht der aktuellen Diskussionen zu Pestiziden, Trinkwasser und Klima mehr erwartet. Die Massnahmen seien bezüglich Dünger und synthetischen Pestiziden zu wenig ehrgeizig bzw. konkret. Ausserdem hätte sich Bio Suisse mehr gezielte Unterstützung für Bio, Mutterkuh-Haltung und integrierte Produktion gewünscht. 
  • Für den Schweizer Bauernverband (SBV) «gehen die Leitplanken der AP 22+ mehrheitlich in die richtige Richtung». Insbesondere begrüsst der Bauernverband den gleichbleibenden finanziellen Rahmen sowie die vorgesehenen Elemente im Bereich Markt, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Die Neuerungen wolle man noch näher prüfen.
  • Die Schweizer Milchproduzenten SMP erkennt erste Konturen der AP22+: einige zentrale Anliegen der Milchproduzenten wurden im Bericht bestätigt und werden voraussichtlich aufgenommen. Die Verstärkung der Produktionssystembeiträge bei den Direktzahlungen wird ebenfalls bestätigt. Eine Bilanz könne allerdings erst gezogen werden, wenn mehr Details vorliegen.
  • Die Kleinbauern-Vereinigung findet, dass eine Chance für mehr Vielfalt verpasst wurde. Sie bgrüsst, dass die soziale Absicherung von Familienmitgliedern verbessert und die Themen Pestizide und Klima angepackt werden sollen. Sehr bedauerlich, ist aus Kleinbauern-Sicht, dass die Einführung eines Betriebsbeitrags nicht weiterverfolgt werden soll.
  • Der Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV stellt einen Schritt in die richtige Richtung fest und begrüsst den geäusserten Willen des Bundesrates, für Ehepartner, die in landwirtschaftlichen Betrieben mitarbeiten, eine minimale Sozialabsicherung einzurichten.