Erosion ist eine grosse Gefahr für die Bodenfruchtbarkeit. Entsprechend gelten in der Umweltgesetzgebung und im ÖLN bereits seit längerer Zeit Regeln bezüglich der maximal tolerierbaren Erosion. Die Umsetzung dieser Regel in der Praxis habe sich jedoch nicht überall als genügend erwiesen, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in seiner Mitteilung am Donnerstag.

Im Rahmen der AP2014-17 wurden diesbezüglich Verschärfungen geplant. Relevant ist der Bodenabtrag, wenn mehr als zwei Tonnen pro Hektare erodiert werden. Dies ist laut BLW auf dem Feld gut sichtbar. Bewirtschaftungsbedingt treten Erosionen auf, wenn sie weder ausschliesslich natur- oder infrastrukturbedingt sind, oder auf eine Kombination der beiden Ursachen zurückzuführen sind.

Beim Auftreten von relevanten Erosionen erfolgt jedoch nicht automatisch eine Kürzung der Direktzahlungen. Kann der Bewirtschafter zeigen, dass spezifische Massnahmen gegen Erosionen auf der betroffenen Parzelle ergriffen wurde, werde auf eine Kürzung verzichtet schreibt das BLW weiter. Die Beurteilung, ob genügend Massnahmen ergriffen wurde, erfolgt an Hand des Beurteilungsformulars. Es müssen dabei mindestens vier Punkte erreicht werden. Diese Anforderungen sollen nun überarbeitet werden.

Die Produzentenorganisationen wehrten sich und machten geltend, dass diese neuen Bestimmungen in der Praxis nicht umsetzbar seien und zwingend angepasst werden müssten. Sie befürchteten hohe Kosten für die Landwirtschaft und eine Verdrängung des Anbaus einzelner Kulturen aus gefährdeten Gebieten.

Als Ergebnis des Dialogs haben sich die Beteiligten und auf folgendes Vorgehen geeinigt:

- Keine Kürzung der Direktzahlungen 2015 und 2016

- Überarbeitung des Beurteilungsformulars

- Einsetzen einer Arbeitgsgruppe, für die Bearbeitung des Beurteilungsformulars

- Erhöhtes Engagement der Produzenten

BauZ