Seit Anfang Juli dürfen in der Schweiz Lebensmittel tierischer Herkunft mit dem Zusatz «ohne GVO» ausgelobt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in der Fütterung keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen oder daraus gewonnene Erzeugnisse eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer Auslobung gab es bisher bereits in der EU.

Mit dem Logo werde den Branchen und Unternehmen eine einheitliche Lösung angeboten, heisst es in einer Medienmitteilung der AMS. Dadurch soll ein Logo-Wildwuchs verhindert werden. Das Logo darf von allen Betrieben genutzt werden, welche die Anforderungen an die GVO-Freiheit gemäss Lebensmittelgesetzgebung erfüllen. Alle für die Herkunftskennzeichnung Suisse Garantie zertifizierten und kontrollierten Produkte erfüllen die Anforderungen bereits. Auch alle pflanzlichen Suisse-Garantie-Produkte sind GVO-frei, eine Auslobung ist dort aber weiterhin untersagt.