Nachdem die Krankheit entdeckt worden ist, ist ein Sperrgebiet im Radius von 2 Kilometern um den Ausbruchsbestand festgelegt worden, wie der Landkreis Lindau mitteilt. Bienenstände im Sperrgebiet unterliegen der behördlichen Beobachtung und dürfen nicht mehr versetzt werden. Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen im Sperrgebiet entfernt werden.

 

Erreger der Amerikanischen Faulbrut ist ein sporenbildendes Bakterium. Dieses ist gemäss Mitteilung des Landkreises sehr widerstandsfähig und praktisch unbegrenzt ansteckungsfähig. Das Bakterium befällt ausschliesslich die Brut der Honigbiene. Der Honig kann bedenkenlos gegessen werden, für den Menschen besteht keine Gefahr.