Im Kanton Luzern wurde wegen Verkehrsbehinderung ein Landwirt gebüsst, weil er mit seinem langsamen Traktor eine Autokolonne verursacht habe.
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Ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, mit 200 Franken Busse und 320 Franken Gebühren und Auslagen, also satte 520 Franken Kosten gab es kürzlich für den 18 jährigen Traktorfahrer aus dem Kanton Luzern. Sein Vergehen: Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Bei der Rückfahrt von der Mostobstablieferung habe er den nachfolgenden Fahrzeugen (mindestens 10) das Überholen nicht erleichtert ...