Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat an der Sitzung vom 21. April 2020 eine Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren für das Jahr 2020 verabschiedet, wie das dortige Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen mitteilt. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres. Neu müssen Schafe und Ziegen bei der Verbringung auf Sömmerungsbetriebe ebenfalls in der Tierverkehrsdatenbank erfasst werden.

Neue Verordnung

Die befristete Geltungsdauer der Verordnung habe den Vorteil, dass aus tierseuchenpolizeilichen oder anderen Gründen notwendige Änderungen bei Bedarf jährlich vorgenommen werden können, schreibt das Amt. Die neue Verordnung entspreche in den Grundsätzen den «Empfehlungen des Schweizerischen Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften für das Jahr 2020».