Das 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel unterzeichnete Freihandelsabkommen ist eines der ältesten Handelsabkommen der Schweiz. Durch die beschlossene Modernisierung sollen auch Diskriminierungen aufgrund von Präferenzabkommen beseitigt werden, die Israel in den letzten Jahren mit Konkurrenten der Schweiz abgeschlossen habe, teilt der Bundesrat mit.

Konzessionen für Unverarbeitetes

Israel gewähre demnach der Schweiz erstmals Konzessionen für unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Israel soll der Schweiz beispielsweise unter anderem neue Konzessionen für lebende Tiere, Fleisch, Milchprodukte wie Käse, Fruchtsäfte, Tabak, Teigwaren und gewisse Zubereitungen von Gemüse und Früchten erteilen.

Keine Gefahr für den Grenzschutz

Die Schweiz gewähre Israel ähnliche Konzessionen wie bereits in ihren jüngeren Freihandelsabkommen: Dazu gehörten beispielsweise Schnittblumen, Gemüse, Früchte, Gewürze, aber auch neue Konzessionen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie Kaffee, Tee, Konfitüren, zubereitete Tomaten sowie Teig, Butter oder Kakaopulver. Diese Konzessionen seien mit den agrarpolitischen Zielen der Schweiz vereinbar und stellten den Grenzschutz für sensible Agrarprodukte nicht infrage, teilt der Bundesrat weiter mit.