Dabei folgte der Rat mit einem Stimmenverhältnis von rund 80:40 jeweils den Änderungsanträgen der vorberatenden Kommission. Der Bauernverband Aargau (BVA) hatte sich im Vorfeld intensiv für kleinere Gewässerräume eingesetzt und fand nun in allen Punkten eine satte Mehrheit. So gilt bei den grossen Flüssen Rhein, Aare, Reuss und Limmat ein Uferstreifen von 15 m, was die Mindestvorgabe des Bundes ist. Ebenso schwenkte der Grosse Rat auf das Minimum von 11 m Gewässerraum für Bäche kleiner als 2 m Gerinnesohlenbreite um. Der Regierungsrat forderte ursprünglich auf beiden Seiten 6 m. Ralf Bucher, Geschäftsführer BVA, erklärte im Grossen Rat, dass sich die Bauern sowieso an das Düngeverbot von 3 m entlang der Gewässer und an das Verbot bei Pflanzenschutzmitteln von 6 m zu halten hätten. Gerade bei Grasland oder im biologisch geführten Ackerbau wäre die Ausweitung auf 2 × 6 m eine grosse Einschrän- kung, argumentierte Ralf Bucher. Dabei gingen nämlich 490 ha Fruchtfolgeflächen verloren. Einen weiteren Erfolg verzeichneten die bäuerlichen Vertreter mit dem Änderungsantrag, dass bei kleinen Gewässern unter 50 cm gar kein Gewässerraum gelte. Auf die zweite Lesung, welche voraussichtlich im 3. Quartal stattfinden wird, wird zudem geprüft, ob auf eine Ausscheidung des Gewässerraums bei eingedolten Gewässern auch ganz verzichtet werden kann. Der BVA hatte dies ebenfalls im Vorfeld gefordert.

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