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Um einen allfälligen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst schnell zu erkennen, führt das Veterinäramt des Kantons Thurgau eine Beprobungspflicht bei Kadavern von verendet aufgefundenen, krank erlegten oder dem Strassenverkehr zum Opfer gefallenen Wildschweinen ein. Damit soll die Umsetzung des seit 2018 laufenden ASP-Früherkennungsprogramms des Bundes sichergestellt wird.

Gesund erlegte Schweine nicht betroffen

Diese präventive Massnahme tritt gemäss Medienmitteilung vom 7. Mai ab dem 1. Juni 2021 in Kraft. Im Rahmen der ordentlichen Jagdausübung gesund erlegte Wildschweine sind nicht zu beproben. Mit der Probenahme beauftragt werden alle Jagdpächterinnen und Jagdpächter sowie Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher der Thurgauer Jagdreviere, die dies bislang bereits auf freiwilliger Basis durchgeführt haben. Die genommenen Proben werden zur Untersuchung an das eidgenössische Institut für Virologie und Immunologie eingesandt. Für die Probenentnahme werden die Jägerinnen und Jäger pauschal mit 50 Franken pro Probe entschädigt.

Ziel der Beprobungen ist es, den Ausbruch der Seuche früh zu erkennen, um Massnahmen ergreifen zu können, die ein Übergreifen auf die Hausschweinebestände möglichst verhindern. Im Kanton Thurgau werden nach Luzern und Bern am drittmeisten Schweine gehalten. Insgesamt sind es in 336 Betrieben rund 164'000 Hausschweine.

Keine Massnahmen für Hausschweine

Robert Hess, Chef des Thurgauer Veterinäramts, sagt auf Anfrage der BauernZeitung, dass das grösste Risiko einer Verschleppung nicht durch Wildtiere, sondern durch die Menschen bzw. deren Aktivitäten ausgeht. «Etwa durch verunreinigte Transportmittel oder achtlos weggeworfene tierische Lebensmittel, welche aus den betroffenen Gebieten stammen.» Die Landwirtinnen und Landwirte werden deshalb gebeten, darauf zu achten, dass die in ihren Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Personen aus ASP-Risikogebieten (bspw. Ostdeutschland, Polen etc.) keine Schweinefleischerzeugnisse aus ihren Heimatländern mitbringen.

Aus Sicht des Veterinäramtes ist die Sensibilisierung der Thurgauer Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Bezug auf das Thema ASP sehr hoch, findet Hess. «Die Branchenverbände haben ihren Mitgliedern hierzu in den vergangenen Jahren auch bereits sehr gute Massnahmeempfehlungen abgegeben. Diese Empfehlungen werden, soweit für uns ersichtlich, gut umgesetzt.» Weitere behördliche Massnahmen bezüglich der Hausschweine-Bestände sind deshalb derzeit nicht vorgesehen.

Schaffhausen baute Grenzzaun

Der Kanton Schaffhausen leitete nach vermehrten Fällen der APS in Deutschland im Herbst 2020 weitergehende Massnahmen ein. Das kantonale Tiefbauamt errichtete am Grenzübergang in Thayngen einen 385 Meter langen und 1,20 Meter hohen Zaun. Dieser soll verhindern, dass die Wildschweine an die Abfälle auf dem Parkplatz kommen und sich auf diesem Weg möglicherweise infizieren. Die Kosten beliefen sich inklusive Rodung und Vorarbeiten auf 25'000 Franken und wurden vom Bundesamt für Strassen als Eigentümerin des Rastplatzes übernommen. 

 

Das Wichtigste zur ASP

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Tierseuche. Es besteht eine Meldepflicht für alle, die Tiere halten, betreuen oder behandeln. Verdachtsfälle müssen sofort dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin gemeldet werden. Zur Prävention der ASP empfiehlt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:

  • Verzicht auf das Mitbringen von Schweinefleischprodukten bei einer Rückkehr aus von ASP betroffenen Ländern in die Schweiz. Von diesen Produkten geht trotz Vorsichtsmassnahmen ein höheres Risiko aus, dass sie den Seuchenerreger enthalten.
  • Entsorgung von Speiseresten in geschlossenen Müllbehältern.
  • Aufgrund der Entwicklung ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden, Tierärzten, der Jägerschaft und der Wildhut nötig.
  • Bei unklaren Anzeichen, aber ohne dringenden Seuchenverdacht können auch nicht-amtliche Tierärzte nach telefonischer Rücksprache mit dem IVI Proben nehmen, um eine Ausschlussuntersuchung durchführen zu lassen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen ergriffen werden.
  • Schweinebetriebe können das Ansteckungsrisiko für ASP stark reduzieren, indem sie grundlegende Biosicherheitsmassnahmen einhalten.