Seit diesem Jahr kontrolliert die Agri-Sicherheit-Schweiz (Agriss) auf Lehrbetrieben und Betrieben mit Angestellten, ob die landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) stützt sich dabei auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen.

1. Der Arbeitgeber stellt Sicherheitsgurten zur Verfügung

Art. 82 Abs. 1 UVG: «Die Arbeitgeber sind verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.» BUL und Agriss erklären dazu, das Nachrüsten und Tragen von Sicherheitsgurten sei aufgrund der vielen tragischen Unfälle absolut notwendig, auf allen Fahrzeugen mit sitzendem Fahrer anwendbar und mit verhältnismässig geringen Kosten verbunden.

2. Schutzeinrichtung muss in Schutzstellung sein

Art. 28 Abs. 4 VUV: "Arbeitsmittel, die mit einer Schutzeinrichtung ausgerüstet sind, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich die Schutzeinrichtung in Schutzstellung befindet."

3. Gurten Tragen ist gemäss Betriebsanleitung Pflicht

Art. 32a Abs. 1 VUV: "Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen." Die BUL sagt dazu, dass das Tragen der Sicherheitsgurte laut Betriebsanleitungen von Traktoren, Staplern, Teleskop- und Hofladern erforderlich sei.

4. Arbeitgeber sorgt für Arbeitssicherheit

Art. 3 Abs. 1 und 2 VUV: "Der Arbeitgeber muss zur Wahrung und Verbesserung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen erteilen und alle Schutzmassnahmen treffen". Sprich der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass alle Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind und diese auch von den Arbeitnehmenden getragen werden.

5. Arbeitnehmer muss persönliche Schutzausrüstung

Art. 11 VUV: "Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers befolgen. Er muss insbesondere die persönliche Schutzausrüstung benutzen ohne diese zu beeinträchtigen."

 

Unfallverhütung: "Zum Glück war ich angegurtet!"

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