Raphael Frei, Mediensprecher beim Bundesamt für Justiz (BJ), bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht in den CH Media-Medien vom Freitag. Bereits vor Jahresfrist hatte das BJ bekannt gegeben, dass die Eingabefrist vom 31. März 2018 nicht verlängert wird.

Zu spät ist zu spät

Fristgerecht hatten rund 9000 Betroffene ein Entschädigungsgesuch eingereicht. Das BJ will zu spät eingetroffene Gesuche nur in absoluten Ausnahmefällen materiell behandeln; etwa wenn die Frist unverschuldet verpasst wurde, zum Beispiel, wenn der Antragsteller physisch oder psychisch schwerwiegend erkrankt ist.

Keine Fristverlängerung

Von einer Verlängerung der Eingabefrist bis Ende 2022, wie dies der Basler SP-Nationalrat Beat Jans im Dezember in einem Vorstoss verlangte, will der Bundesrat nichts wissen. Er befürchtet, dass die zur Verfügung stehenden 300 Millionen Franken bei einer Verlängerung der Frist nicht ausreichen. Zudem würde eine Verlängerung dem Wunsch der Opfer nach einer raschen Bearbeitung der Gesuche zuwiderlaufen.

Aus der Opferperspektive untersucht

Am kommenden Montag wird die Expertenkommission unter dem ehemaligen Zürcher SP-Regierungsrat Markus Notter über den Stand der Arbeiten bei der Bewältigung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen informieren. Unter anderem wird eine wissenschaftliche Untersuchung vorgestellt, welche die Vorkommnisse aus der Perspektive der Opfer untersucht hat.

Ein dunkles Kapitel

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt und missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach.

sda