Es ist laut Mitteilung nach 2016 die zweite Lohngleichheitsanalyse, die von der Fenaco und den Gewerkschaften Unia und Syna durchgeführt wird. Im Gegensatz zur ersten Prüfung seien dieses Mal neben dem Stammhaus alle Unternehmen der Genossenschaft unter die Lupe genommen worden, insgesamt ging es demnach um mehr als 100 Mitarbeitende.
Keine Lohndifferenzen nach Geschlecht festgestellt
Das Ergebnis sei erfreulich, schreibt die Fenaco: die gesetzlichen Anforderungen an die Lohngleichheit würden in der gesamten Genossenschaft erfüllt, es wurden keine geschlechtsspezifischen Lohndifferenzen gefunden. Die Analyse entspreche dem revidierten Gleichstellungsgesetz und es kam die definierte Toleranzgrenze zum Einsatz.
Potential bei Tochterunternehmen
Aus den Resultaten der Lohnanalyse leitet die Genossenschaft aber auch Handlungspotential ab. So seien in den eigenständig arbeitenden Tochterunternehmen teilweise verschiedene Funktionslandschaften und Lohnsysteme realisiert. «Diese Unterschiede möchten wir genauer analysieren und wo nötig verringern», wird Hans-Jürg Schürch, Leiter HR bei der Fenaco zitiert. Danach werde man erneut freiwillig die Lohngleichheit prüfen lassen und die Sozialpartner dabei aktiv miteinbeziehen.
«Transparent und gemeinschaftlich»
Die Arbeiten zur Lohngleichheitsanalyse verliefen nach Angaben der Fenaco transparent und gemeinschaftlich. Sie seien von einer parietätischen Kommission mit drei Vertretenden der Arbeitgeber- und deren vier der Arbeitnehmerseite (Unia, Syna und Personalkommission) verantwortet worden. Ausserdem habe man eine neutrale Stelle für die Prozessbegleitung hinzugezogen.