Der Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere (VLSoGRT) nimmt den Entscheid aus Strasbourg zur Kenntnis und setzt auf einen positiven Verlauf der anstehenden Debatte der Jagdgesetzesrevision im Frühling 2019 im Nationalrat, wie er in einem Schreiben mitteilt.
Die Schweiz hat am 16. August 2018 bei der Berner Konvention des Europarates einen Antrag um Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» eingereicht. Die Behandlung des Anliegens wurde nun auf einen späteren Termin verschoben.
Massvolle Steuerung der Wolfsbestände
Der VLSoGRT hat sich gemeinsam mit weiteren landwirtschaftlichen Verbänden für die Unterstützung des Schweizer Anliegens im Europarat eingesetzt. In einem Schreiben appellierte er an die teilnehmenden Staaten, einer Lockerung zuzustimmen. Denn in allen Europäischen Ländern, in welchen ein strenger Wolfsschutz gelte, fehlten griffige Instrumente zur massvollen Steuerung der Wolfspopulation. Dies habe verherende Folgen für Kleinviehhaltung und die betroffene Bevölkerung.
In Skandinavien klappt es auch
In den meisten skandinavischen Ländern verharrten die Wolfpopulationen, trotz der Lockerung des Schutzstatus, auf einem stabilen Niveau. Dies beweise, dass die Lockerung nicht zwingend zur der Ausrottung von Wölfen führe. Es sei völlig unverständlich, dass das Anliegen der Schweiz auf einen späteren Termin verschoben worden sei mit der Begründung, einen Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und ihren Lebensräumen abzuwarten.
Übergriffe nehmen zu
Die direkt betroffene Bevölkerung könne diese Entscheidung nicht akzeptieren. Die Übergriffe auf Nutztiere nehme auch auf Winterweiden ständig zu. Massnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation sei ein Muss, die zunehmende Wolfspräsenz in Siedlungsnähe wären nicht tolerierbar.
Der Entscheid des Ständigen Ausschusses zeuge davon, dass die Strasbourger-Beamten fernab der betroffenen Regionen ihre Entscheide fällten, heisst es in dem Schreiben des VLSoGRT.
asa