Bewirtschaftende von Sömmerungsbetrieben können wie bei Ganzjahresbetrieben natürliche Personen und einfache Gesellschaften (Geschwister-Gesellschaft, Mehr-Generationen-Gesellschaft usw.) sein. In der Sömmerung sind aber weitere Rechtsformen häufig, wie privatrechtliche Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Verbreitung der Rechtsformen ist regional unterschiedlich und traditionell…
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